ZUMBA - VfB Gorspen-Vahlsen e.V. von 1946

VfB Gorspen-Vahlsen e.V. von 1946
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Zumba®
Zumba® bietet eine wunderbare Möglichkeit sich beim Tanzen fit zu halten, das Herz zu stärken, Muskeln zu straffen, die Koordination zu schulen und Rückenschmerzen vorzubeugen. Da der ganze Körper bei diesem Programm involviert wird, verbraucht man viel Energie, was die Fettverbrennung fördert. Nicht nur der Körper, auch das Gehirn profitiert deutlich von den Bewegungen zur Musik.

NEUE KURSE!
Anmeldeschluß ist der 05. April 2024

Wann?
ab 12. April 2024 / 10 Termine
Freitag 19:00 – 20:00 Uhr / Turnhalle Gorspen-Vahlsen

Für wen?
Anfänger und Fortgeschrittene ab 16 Jahre

Wer?
Willkommen sind alle sportbegeisterten Personen

Kosten:
Mitglieder: 25 €
Nichtmitglieder 45 €

Anfragen?
0171-6134811 per Whatsapp an Susanne Kerpen-Witte.               
Verbindliche Anmeldung
Zum Abgleich der Daten müssen auch Mitglieder den Antrag vollständig ausfüllen.

  1. Nach dem Absenden der Anmeldung bekommt ihr eine E-Mail als Kopie der Anmeldung.
  2. Einige Tage später bestätigen wir die Anmeldung, die dann gültig ist.

Sollte der Kurs nicht zustande kommen, werden wir Informieren und es wird nichts abgebucht


Tip
Tip
Teilnehmer ist unter 18 Jahre alt
Tip
Mit der Absendung akzeptiere ich die Datenschutzregeln des VfB Gorspen-Vahlsen e.V. von 1946.

Ich habe die Vereinssatzung gelesen und erkenne diese an.
Mir ist bekannt, dass ich als Nichtmitglied keinen Versicherungsschutz habe.

Ich ermächtige den VfB Gorspen-Vahlsen e.V. von 1946 mittels Lastschrift einmalig die Kursgebühren einzuziehen.


Hinweise
Sollte ein Termin seitens des VfB ausfallen, wird ein Ersatztermin angeboten.

Die Teilnahme an Kursen als Nichtmitglied des VfB Gorspen-Vahlsen e.V. erfolgt auf eigenes Risiko.
Wir empfehlen zur Absicherung gegen die Folgen eines Sportunfalls die Mitgliedschaft im VfB Gorspen-Vahlsen e.V.

Wir behalten uns das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindesteilnehmeranzahl (laut Kursplan / Hallennutzungsordnung der Stadt Petershagen) nicht erreicht wird oder die Durchführung durch außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
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