Die Mitgliedschaft im VfB Gorspen-Vahlsen beinhaltet u. a. folgende Leistungen:
- Teilnahme am Sportbetrieb in allen Abteilungen.
- Versicherungschutz im Rahmen einer Tätigkeit (aktiv und passiv) beim VfB.
- Profitieren von speziellen Vereinsangeboten.
- Würdigung im Rahmen von Vereinsehrungen.
- Teil einer tollen Gemeinschaft zu sein.
Online-Aufnahmeantrag
Wie trete ich Online dem VfB Gorspen-Vahlsen bei?
1. Aufnahmeformular aufüllen und absenden.
2. Ihr bekommt erst einmal eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass der Aufnahmeantrag versendet wurde.
3. Auf die Bestätigung der Mitgliederverwaltung warten, die einige Tage später kommt.
4. Fertig!
- Solltest Du keine Bestätigungs-Email bekommen, schau bitte in deinem Spamordner im E-Mailpostfach nach ob die Absenderdomäne @vfb-gorspen-vahlsen.de geblockt wird.
- Für Rückfragen stehen wir dir selbstverständlich zur Verfügung.
Aufnahmeantrag
Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den VfB Gorspen-Vahlsen e. V. von 1946
Ihr mögt den Aufnahmeantrag lieber "Oldschool" ausfüllen?
Monatsbeitrag ab 01.07.2017
Erwachsene ab 18 Jahre 6,00 € Ehepartner 4,00 €
Jugendliche ab 14 Jahre bis 17 Jahre 3,50
Jugendliche 2. Mitglied 3,00 €
Kinder bis 14 Jahre 3,00 €
Kinder 2. Mitglied 2,50 €
Laienspielschar (15 - 17 Jahre) 2,00 €
Laienspielschar ab 18 Jahre 3,00 €
Für Kursangebote können ggfs. zusätzliche Beiträge erhoben werden.
Die Beitragserhebung per Lastschrift erfolgt bekanntlich immer halbjährlich. Bei erfolglosem Einzug von dem angegebenen Konto entstehen dem VfB dabei immer erhebliche Kosten, die oft in keinem Verhältnis zur Beitragshöhe stehen.
Deshalb weisen wir darauf hin, dass diese Gebühren künftig von den dafür verantwortlichen Mitgliedern zu tragen sind und bei der nächsten Abbuchung zusätzlich mit eingezogen werden.
Sollte es bezüglich der Beitragszahlung Probleme oder Änderungswünsche geben, kontaktiert bitte die Mitgliederverwaltung.
Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins.
Eine Kündigung ist gültig, wenn diese schriftlich durch die Mitgliederverwaltung bestätigt wurde.
Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06. und 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.
Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten.
Bankverbindung
Sparkasse Minden-Lübbecke | IBAN: DE32490501010064004351 | BIC: WELADED1MIN
*Stand Juni 2024