Mitgliedschaft und Aufnahmeantrag - VfB Gorspen-Vahlsen e.V. von 1946

VfB Gorspen-Vahlsen e.V. von 1946
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Die Mitgliedschaft im VfB Gorspen-Vahlsen beinhaltet u. a. folgende Leistungen:
  • Teilnahme am Sportbetrieb in allen Abteilungen.
  • Versicherungschutz im Rahmen einer Tätigkeit (aktiv und passiv) beim VfB.
  • Profitieren von speziellen Vereinsangeboten.
  • Würdigung im Rahmen von Vereinsehrungen.
  • Teil einer tollen Gemeinschaft zu sein.
Online-Aufnahmeantrag
Wie trete ich Online dem VfB Gorspen-Vahlsen bei?
1. Aufnahmeformular aufüllen und absenden.
2. Ihr bekommt erst einmal eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass der Aufnahmeantrag versendet wurde.
3. Auf die Bestätigung der Mitgliederverwaltung warten, die einige Tage später kommt.
4. Fertig!

  • Solltest Du keine Bestätigungs-Email bekommen, schau bitte in deinem Spamordner im E-Mailpostfach nach ob die Absenderdomäne @vfb-gorspen-vahlsen.de geblockt wird.
Aufnahmeantrag
Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den VfB Gorspen-Vahlsen e. V. von 1946
Tip
Ausfüllen bei Mitgliedschaft unter 18 Jahren
Tip
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass ich bei einem Sportunfall diesen umgehend (spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden) dem entsprechenden Abteilungsleiter zu melden habe. Durch meine Unterschrift erkenne ich die gültige Satzung und die Beitragsordnung des Vereines als verbindlich an. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 12 Monate.
Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins.
Eine Kündigung ist gültig, wenn diese schriftlich durch die Mitgliederverwaltung bestätigt wurde.
Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06. und 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
Die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter erklären durch ihre Unterschrift das Einverständnis, dass ihr minderjähriges Kind in der Mitgliederversammlung gemäß der Vereinssatzung sein Stimmrecht persönlich ausüben darf und dass sie für die Beitragsschulden ihrer Kinder und für dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften.

Mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke, gemäß den Bestimmungen des Datenschutzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit vom Verein Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und deren Streichung zu veranlassen. Außerdem erteile ich die Einwilligung, dass der Verein die von meiner Person angefertigten Personenfotos in den Publikationen des Vereins speichern, verbreiten und veröffentlichen darf. Es besteht und ergibt sich kein Haftungsanspruch gegenüber dem Verein für Art und Form der Nutzung seiner Internetseite oder derjenige Dritter. Ich bin ferner damit einverstanden, dass mir Vereinsinformationen, insbesondere auch die Einladung zur Mitgliederversammlung, per E-Mail zugestellt werden.
Hinweis: Mir ist bekannt, dass diese Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins.

Ich ermächtige den VfB Gorspen-Vahlsen e. V. von 1946 die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, diese Lastschriften einzulösen.
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Für Rückbuchungsgebühren habe ich aufzukommen.
Mit dem Austritt aus dem VfB Gorspen-Vahlsen e. V. von 1946 erlischt automatisch das SEPA-Mandat.

Zahlungsart: Lastschrift
Zahlungsempfänger: VfB Gorspen-Vahlsen e. V. von 1946, Gorsper Straße 4, 32469 Petershagen Gläubiger-ID: DE61ZZZ00000467090
Mandatsreferenz-Nummer ist die Mitgliedsnummer. Diese wird auf der Lastschrift mitgeteilt. Die Beitragserhebung erfolgt halbjährlich am 10. Februar und am 10. August.

Hinweis:
Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Monatsbeitrag ab 01.07.2017
Erwachsene ab 18 Jahre 6,00 €
Ehepartner 4,00 €
Jugendliche ab 14 Jahre bis 17 Jahre 3,50
Jugendliche 2. Mitglied 3,00 €
Kinder bis 14 Jahre 3,00 €
Kinder 2. Mitglied 2,50 €
Laienspielschar (15 - 17 Jahre) 2,00 €
Laienspielschar ab 18 Jahre 3,00 €
Für Kursangebote können ggfs. zusätzliche Beiträge erhoben werden.
Die Beitragserhebung per Lastschrift erfolgt bekanntlich immer halbjährlich. Bei erfolglosem Einzug von dem angegebenen Konto entstehen dem VfB dabei immer erhebliche Kosten, die oft in keinem Verhältnis zur Beitragshöhe stehen.
Deshalb weisen wir darauf hin, dass diese Gebühren künftig von den dafür verantwortlichen Mitgliedern zu tragen sind und bei der nächsten Abbuchung zusätzlich mit eingezogen werden.
Sollte es bezüglich der Beitragszahlung Probleme oder Änderungswünsche geben, kontaktiert bitte die Mitgliederverwaltung.

Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung an die Geschäftsadresse des Vereins.
Eine Kündigung ist gültig, wenn diese schriftlich durch die Mitgliederverwaltung bestätigt wurde.
Der Austritt kann zum Ende eines Halbjahres (30.06. und 31.12.) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen erklärt werden.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt.
Vereinseigene Gegenstände sind dem Verein herauszugeben oder wertmäßig abzugelten.

Bankverbindung
Sparkasse Minden-Lübbecke | IBAN: DE32490501010064004351 | BIC: WELADED1MIN
*Stand Juni 2024
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